Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

1.1 Die clever-workspace (im Folgenden clever-workspace) erbringt Leistungen/Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, soweit keine besonderen Vertragsbedingungen mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Entgegenstehende/anderslautende AGB sind nicht wirksam. Die Einbeziehung der AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Diese AGB sind Grundlage aller künftigen Leistungen/Lieferungen und auch dann, wenn Ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). clever-workspace behält sich bei Vorliegen rechtfertigender, sachlicher Gründe (insbesondere bei einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder Marktgegebenheiten) deren einseitige Änderung vor. Im Falle einer Änderung wird clever-workspace dem Kunden einen Monat vorher die beabsichtigte Änderung in geeigneter Form mitteilen. Er hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab der Ankündigung schriftlich zu widersprechen an die Emailadresse

info@clever-workspace.com

Widerspricht er innerhalb dieser Frist nicht, gelten die geänderten AGB als einbezogen.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen/Vertragsänderungen

2.1 clever-workspace erstellt anhand der Anforderungen des Kunden ein Angebot. Mit Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Es gelten die Vorschriften über den kaufmännischen Rechtsverkehr.

2.2 Angaben auf der Homepage von clever-workspace und/oder in sämtlichen Medien stellen lediglich mögliche Leistungen dar. Sie enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften, Garantien o.a. Zusicherungen. Garantien o.ä. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für sämtliche Angaben zu Preisen, Einarbeitungszeiten und zur Freigabe von Ergänzungen/Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsinhalts.

§ 3 Preise

3.1 Sämtliche Preise für Leistungen von clever-workspace ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von clever-workspace auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. clever-workspace kann die Preise für Leistungen jederzeit einseitig ändern.

3.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass clever-workspace die Lizenzgebühren nicht selbst bestimmt; diese richten sich nach der für clever-workspace verbindlichen Vorgaben der Software-Hersteller/Software-Anbieter. Die Auftragsbestätigung enthält die tagesaktuellen Lizenzgebühren am Tag ihrer Erstellung. Erfolgt im Zeitraum ab Auftragsbestätigung eine Preissteigerung, wird diese unverändert an den Kunden weitergegeben. Ein Rücktritts-/Kündigungsrecht gibt dieses dem Kunden nicht.  

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für clever-workspace erbrachte Leistungen/Lieferungen ist zur Zahlung fällig, sobald die vollständig bzw. im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht sind bzw., falls erforderlich, eine Abnahme (siehe § 11) erfolgt ist und dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung zugegangen ist. Für sämtliche Zahlungen des Kunden besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen (ohne Abzug) nach Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung beim Kunden.

4.2 Im Falle des Verzugs des Kunden ist clever-workspace berechtigt, in zumutbarem und angemessenem Umfang Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten. 

§ 5 Lieferung und Lieferverzug

5.1 Im Falle der Lieferung von Waren geht die Gefahr mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder Transportunternehmer über. Im Falle der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr mit Abnahme bzw. dann über, wenn die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (s.u. Punkt 11). Die fristgerechte Annahme/Abnahme von Leistungen/Lieferungen ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden.

5.2 Die Leistungs-/Lieferverpflichtung von clever-workspace steht – außer, clever-workspace hat dieses zu vertreten – unter dem Vorbehalt, dass clever-workspace ihrerseits rechtzeitig und richtig mit der für die Vertragserfüllung benötigten Ware beliefert wird. Die Haftung für verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Leistung/Lieferung aufgrund verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Belieferung von clever-workspace ist – außer, clever-workspace hat dieses zu vertreten – ausgeschlossen. Bei unverschuldeter verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Lieferung an clever-workspace ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. clever-workspace wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald sie Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit von Produkten erlangt. Vom Kunden geleistete Zahlungen sind bei Rücktritt unverzüglich an diesen zurück zu zahlen.

5.3 Der Kunde hat clever-workspace im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bei der Erbringung der Leistungen/Lieferungen zu unterstützen. Insbesondere hat er die Räumlichkeiten, die zur Leistungserbringung zugänglich sein müssen, zugänglich zu halten und in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, dass die Gegebenheiten und Einrichtungen am Leistungsort die Voraussetzungen erfüllen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 clever-workspace bleibt, bis zur vollständigen Zahlung aller gegen den Kunden bestehender Forderungen, aus der und im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung, Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren. Gleiches gilt, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt werden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware diesen auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und clever-workspace unverzüglich schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Kosten, die damit einhergehen, dass clever-workspace die Rechte aus ihrem und im Zusammenhang mit ihrem Eigentum gegenüber zugreifenden Dritten verfolgt, trägt der Kunde. Auf Verlangen hat er clever-workspace jederzeit schriftlich Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen und alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Angaben zu machen.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder wenn Tatsachen vorliegen, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgründe möglich erscheinen lassen und zwar auch dann, wenn diese Umstände eine Antragspflicht (§ 64 GmbHG) noch nicht begründen, der Kunde einen Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet oder wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, ein solches eröffnet/die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wird, ist clever-workspace berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 7 Fehlersuche und Fehlerbeseitigung/Support und Wartung

Es ist dem Kunden bekannt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Software fehlerfrei arbeitet/frei von Fehlern ist, sodass clever-workspace keine Garantie o.ä. hinsichtlich der Lösbarkeit auftretender Problematiken abgibt. clever-workspace wird jedoch die im Rahmen des wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich sinnvollen liegenden Maßnahmen ergreifen, Support- und/oder Wartungsanfragen des Kunden vollständig und nachhaltig beantworten.

§ 8 Gewährleistung Hardware

8.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Beschaffenheit der Hardwareprodukte nicht vereinbart wurde und clever-workspace keine Eigenschaften der Hardwareprodukte zugesichert hat. clever-workspace haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte bei Gefahrübergang frei von Material- und Herstellungsmängeln sind und sich zur vertragsgemäßen Verwendung, jedenfalls zur gewöhnlichen Verwendung, eignen. Technische Spezifikationen/Qualitätsbeschreibungen, die clever-workspace dem Kunden mitteilt, stellen keine Zusicherungen dar, außer, dass sie von clever-workspace schriftlich bestätigt wurden.

8.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von clever-workspace Hardwareprodukte, Teile davon und/oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert und/oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die entsprechenden Mängel dadurch weder ganz noch teilweise verursacht wurden.

8.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von clever-workspace die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.  

8.4 Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt bzw. stellt sich nach Inanspruchnahme auf Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde clever-workspace gegen Nachweis den Aufwand der Mängelfeststellung/ -beseitigung zu ersetzen.

§ 9 Gewährleistung Software

9.1 clever-workspace verwendet ausschließlich Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme von Drittanbietern und bietet keine eigenen an. Die in der Auftragsbestätigung und/oder sonstwie von clever-workspace gemachten Angaben zu Software, dazu abgegebenen Erklärungen und Beschreibungen, stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch clever-workspace dar, sondern geben lediglich die Herstellerinformation wieder.

9.2 Die Nutzung der Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme werden von clever-workspace auf der Grundlage und zu den Nutzungs- und/ oder Lizenzbedingungen, eines zwischen dem  Softwarehersteller und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs-und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Gewähr leistet clever-workspace hierfür nicht.

9.3 clever-workspace leistet Gewähr dafür, dass sie zur Weitergabe gegenüber dem Softwarehersteller berechtigt ist und der Weitergabe im vertraglich vereinbarten Umfang an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Diese gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.

9.3.1 Bei  Rechtsmängeln leistet clever-workspace Gewähr durch Nacherfüllung. Sie verschafft dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Softwareprodukten/an vergleichbaren, gleichwertigen Softwareprodukten. clever-workspace kann die Durchführung dieser Art der Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde vorher einen angemessenen Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung zahlt.

9.3.2 Falls Dritte Rechte/Ansprüche behaupten, die den Kunden an der Nutzung der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hindern/diese zu hindern geeignet sind, setzt er clever-workspace unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt clever-workspace, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art vornehmen ohne vorherige Abstimmung mit clever-workspace; insbesondere wird er keine Verzichtserklärungen und Anerkenntnisse abgeben, keine Vergleiche eingehen etc., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. clever-workspace ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunde zu vertreten hat.  

9.4 Im Fall von Sachmängeln leistet clever-workspace lediglich in dem Rahmen und Umfang Gewähr, in dem der Hersteller eine Gewährleistung gegenüber clever-workspace übernommen hat. Zur Erfüllung dieser Ansprüche tritt clever-workspace bereits heute sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller aus rechtlichen und/ oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzen können, leistet clever-workspace Gewähr im Rahmen dieser Bestimmungen. Danach kann clever-workspace die Form der Nacherfüllung frei wählen, d.h. Nachlieferung oder Nachbesserung. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand einhergeht, was angenommen wird, wenn der Aufwand 25 % des ursprünglichen Auftragswertes (netto) übersteigt.

9.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt/stellt sich nach Inanspruchnahme auf Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde clever-workspace gegen Nachweis, den Aufwand der Mängelfeststellung/ -beseitigung zu ersetzen.

§ 10 Verjährung der Gewährleistungsrechte/Geltung von Gewährleistungsausschlüssen

10.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz eines Köper-/Gesundheitsschadens wegen eines von clever-workspace zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) von clever-workspace und/ oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Ferner können sich Abweichungen in der Gewährleistungsfrist daraus ergeben, dass Softwarehersteller die Gewährleistung verkürzen oder verlängern.

10.2 Sämtliche Ausschlüsse/Modifikationen der Gewährleistung gelten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz und/ oder grobe Fahrlässigkeit gestützt werden. Sollten die genannten Ausschlüsse/Modifikationen/einzelne dieser unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Gewährleistungsausschlüsse/Modifikationen nicht.

§ 11 Abnahme

11.1 Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch clever-workspace eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird clever-workspace dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen schriftlich mitteilen. Der Kunde wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – clever-workspace mitteilen, ob die Leistung abgenommen wird und etwaige festgestellte Mängel benennen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – als erfolgt, es sei denn, die Abnahme scheidet deswegen aus, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

11.2 Bei in zulässiger Weise erbrachten Teilleistungen gilt Punkt 11.1 entsprechend.

§ 12 Haftungsbeschränkung

12.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Vermittler hat im Verhältnis zu dem Kunden lediglich eine Vermittlerrolle und übernimmt daher keinerlei Gewährleistung für Dienstleistungen der Kooperationspartner, Dienstleister oder Gründungsberater.

12.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Existenzgründerportals.

12.3 Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen und Inhalte der Kooperationspartner und/oder Dienstleister. Diese sind für die jeweiligen Inhalte selbst verantwortlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bamberg.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: September 2021